Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.0 Anwendungsbereich der Verkaufsbedingungen
- 1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Produkten von NGI A/S („NGI“) an den Käufer („der Käufer“), sofern nicht anderweitig von NGI schriftlich akzeptiert.
- 1.2 NGI und der Käufer haben keine endgültige und bindende Vereinbarung über den Verkauf abgeschlossen, bis NGI eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat, die eine solche endgültige und verbindliche Vereinbarung darstellt.
2.0 Lieferbedingungen
- 2.1 Produkte werden ab Fabrik vom Standort von NGI geliefert (Virkelyst 5, 9400 Nørresundby, Dänemark). Die Produkte werden in der Standardverpackung von NGI geliefert.
- 2.2 Wenn NGI und der Käufer vereinbart haben, dass NGI den Transport der Produkte an den Käufer arrangiert, wird NGI das voraussichtliche Lieferdatum in der entsprechenden Auftragsbestätigung bestätigen. Solche Transporte werden zu den Kosten und Risiken des Käufers gehören, sofern nicht anderweitig ausdrücklich von den Parteien schriftlich vereinbart.
- 2.3 Liefertermine sind nur bestmögliche Schätzungen. NGI haftet nicht für Verzögerungen.
3.0 Zahlungsbedingungen
- 3.1 NGI gewährt dem Käufer die Zahlungsfrist, die auf der entsprechenden Rechnung angegeben ist. NGI kann jedoch jederzeit eine Vorauszahlung verlangen, wenn NGI dies als relevant erachtet.
- 3.2 Wenn die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum der jeweiligen Rechnung nicht erfolgt ist, ist NGI berechtigt, einen Zinsbetrag auf den am Fälligkeitsdatum ausstehenden Betrag von 2 % pro angefangenem Monat zu berechnen.
- 3.3 NGI behält das Eigentumsrecht an den Produkten, bis die Produkte vollständig bezahlt wurden.
4.0 Defekte und Haftung
- 4.1 NGI ist verpflichtet, defekte Produkte gemäß den in den unten aufgeführten Klauseln 4.2-4.9 genannten Bestimmungen zu reparieren oder zu ersetzen.
- 4.2 Der Käufer muss unverzüglich schriftliche Beschwerde bei NGI zu einem Defekt innerhalb eines Jahres nach der Lieferung einlegen. Die Beschwerde beschreibt den angeblichen Defekt in angemessenem Detail. Wenn der Käufer nicht gemäß der vorstehenden Vereinbarung Beschwerde einlegt, verliert der Käufer sein Recht, Ansprüche gegen NGI wegen defekter Produkte zu erheben. Wenn ein Produkt stärker als vereinbart oder angenommen verwendet wurde, wird der Beschwerdezeitraum proportional reduziert.
- 4.3 Die Reparatur oder den Austausch von Produkten oder Teilen verlängert nicht den maximalen Beschwerdezeitraum eines Jahres in Klausel 4.2.
- 4.4 Wenn NGI beschließt, ein defektes Produkt zu reparieren, muss die Reparatur vor Ort erfolgen. Wenn NGI beschließt, ein defektes Produkt zu ersetzen, sendet NGI ein nicht defektes Produkt an den Käufer. Reparaturen oder Ersatz müssen von NGI innerhalb angemessener Zeit nach dem Erhalt einer Beschwerde gemäß Klausel 4.2 und in jedem Fall innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beschwerde erfolgen,
- 4.5 NGI kann verlangen, dass (mutmaßlich) defekte Produkte auf Risiko und Kosten des Käufers an NGI zurückgesendet werden. Zurückgegebene Produkte werden zu Eigentum von NGI, falls sie ersetzt werden. Wenn der Käufer sich über ein Produkt beschwert, das sich anschließend nicht als defekt erweist, kann NGI eine Vergütung für Zeit, Arbeit, Kosten usw. gemäß den anwendbaren Bedingungen, Raten und Preisen fordern.
- 4.6 Wenn NGI seine Verpflichtungen gemäß Klausel 4.4 nicht erfüllt, hat der Käufer das Recht, das defekte Produkt auf eigene Kosten und eigenes Risiko an NGI zu schicken, um eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises zu erhalten.
- 4.7 NGI haftet nicht für Mängel, die durch vom Käufer bereitgestelltes Material, für vom Käufer vorgeschriebene oder spezifizierte Konstruktionen oder Spezifikationen, für unzureichende Wartung, für Änderungen an den gelieferten Produkten, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NGI vorgenommen wurden, für unangemessene Reparaturen verursacht wurden oder falsche Verwendung der Produkte oder für fehlerhafte Vorarbeiten durch den Käufer. Die Haftung von NGI umfasst nur Mängel, die unter den Arbeitsbedingungen erscheinen, die von NGI angenommen wurden. Normaler Verschleiß wird nicht als Mangel betrachtet.
- 4.8 Die Haftung von NGI im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf den Rechnungswert des mangelhaften Produkts beschränkt, das zu der Beschwerde führte. Darüber hinaus haftet NGI nicht für indirekte Verluste, einschließlich Betriebsverlust, Verlust von Einnahmen und anderen Folgeschäden. Die Beschränkung der Haftung von NGI gilt nicht, wenn NGI grob fahrlässig oder absichtlich nachlässig reagiert hat.
- 4.9 NGI haftet nur in dem oben in dieser Klausel 4 dargelegten Ausmaß. Die Rechte und Rechtsmittel des Käufers, die in dieser Klausel 4 dargelegt sind, sind vollständig und schließen alle anderen Rechtsmittel und Ansprüche aus, gesetzlich oder anderweitig.
5.0 Produkthaftung
- 5.1 NGI ist für Produkthaftungsansprüche nur soweit verantwortlich, wie im obligatorischen Produkthaftungsgesetz festgelegt. NGI haftet nicht für Schäden an gewerblichem Eigentum. Darüber hinaus haftet NGI nicht für indirekte Verluste, einschließlich Betriebsverlust, Verlust von Einnahmen und
anderen Folgeschäden. Wenn ein Dritter eine Forderung für Produkthaftung gegenüber dem Käufer stellt, wird der Käufer NGI unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
6.0 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
- 6.1 Jegliche Streitfälle zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verkäufen von Produkten von NGI an den Käufer ergeben, unterliegen dem dänischen Sachrecht (und das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar), und Streitfälle werden vor dem See- und Handelsgericht (Sø- og Handelsretten) in Kopenhagen, Dänemark, verhandelt. Wenn dieses Gericht erklärt, dass es nicht zuständig ist, werden Streitigkeiten vor dem Stadtgericht Kopenhagen (Københavns Byret) in Kopenhagen, Dänemark, verhandelt.
Veröffentlichungsdatum: September 2023